Geschäftsbedingungen

Die Angebote der PETER Immobilien erfolgen generell auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen. Unser Geschäftspartner erkennt diese durch die Annahme eines Angebots an.
Die Angebote der PETER Immobilien sind ausschließlich, für den Angebotsempfänger bestimmten und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag ab, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, als hätte er den Provisions-Vertrag selbst geschlossen.
PETER Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages wird aufgrund der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit die marktübliche Provision in Höhe von 3% aus dem Kaufpreis, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

Die Vermietungskonditionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen betragen für den Mieter 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unser Anspruch auf Provision besteht- und wird fällig, sobald aufgrund unseres Vermittlungsnachweises des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet wurde. Auch eine Mit-Ursächlichkeit unserer Tätigkeit reicht aus.

Ein Provisionsanspruch an die PETER Immobilien wird auch dann fällig, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Erwerb statt Kauf,- Kauf statt Miete,- oder umgekehrt u. A.). Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich - spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Mitteilung, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserteilung durch die PETER Immobilien zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei verspäteter Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes werden Verzugszinsen in Höhe von 6,00% / p. A. fällig.
Ein Termin zum Vertragsabschluss ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Die PETER Immobilien hat einen Anspruch auf eine Kopie des Vertrages und deren eventuellen Nebenabreden. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne die Anwesenheit der PETER Immobilien stattfindet.
Die Angebote erfolgen auf der vom Verkäufer/Vermieter an die PETER Immobilien basierenden Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden, da die PETER Immobilien hierauf keinen uhrsächlichen Einfluss hat. Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb verpflichtet, die Angaben vor Vertragsabschluss nochmals selbst zu prüfen. PETER Immobilien kann auch keine Gewähr dafür übernehmen, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet oder verkauft wird. Schadensersatzansprüche gegen die PETER Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Gerichtsstand ist soweit zulässig, Villingen-Schwenningen.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.